Link | Empfehlung für Honoraruntergrenzen, Ausstellungs- und Lesehonorare
Papier der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Abteilung Kultur.
Honoraruntergrenzen im Bereich Darstellende Künste und Tanz
- Vollzeit/Monat mit KSK (brutto) min. € 2.300 / Künstler/in
- Vollzeit/Monat ohne KSK (brutto) min. € 2.660 / Künstler/in
Ausstellungshonorare im Bereich Bildende Kunst
- Einzelausstellung (1-2 Künstler/innen): min. € 1.500 / Künstler/in
- Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler/innen): min. € 500 / Künstler/in
- Gruppenausstellung (10-30 Künstler/innen): min. € 250 / Künstler/in
- Großgruppenausstellung (>30 Künstler/innen): min. € 100 / Künstler/in
Höhe der Lesehonorare im Bereich Literatur
- Lesung (ca. 45 min., inkl. Gespräch) min. € 300 - € 400 / Autor/in
Höhe der Lesehonorare im Bereich Comic
- Lesung (ca. 45 min., inkl. Gespräch) min. € 300 - € 400 / Autor/in
Bzw. Anwendung der Ausstellungshonorare
Stand: 20.12.2018
Anmerkung zum Link: Das Papier mit den Informationen kann als PDF dort heruntergeladen werden. Es befindet sich am unteren Ende der Seite.
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(Nicht) Der Rede wert: Elternschaft und Kunst
Ein Text von Marcia Breuer
In den vergangenen Jahren haben viele Künstler*innen Kinder bekommen.* Diese veränderte Realität muss nun in vielen Teilbereichen der Kunstwelt Berücksichtigung finden – die bis dato ihrer Elternschaft wegen stellenweise benachteiligten Künstler*innen müssen aktiver Teil der Branche bleiben können.
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