Zum Hauptinhalt springen

Link | Honoraruntergrenze des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste

Seit 2015 gibt der Bundesverband Freie Darstellende Künste Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze für freischaffend arbeitende Akteur*innen in den freien darstellenden Künste heraus.

In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger*innengehalt in den darstellenden Künsten.

Die aktuellen Sätze:

Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro

Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro

Hier geht es zum Beitrag

Nächste Deadlines

Keine Artikel gefunden.

Neueste Ausschreibungen

Keine Artikel gefunden.

Du hast einen Open Call?

Hier kannst du ihn zur Veröffentlichung an uns senden:

Open Call einreichen

Expert*innentext | Gemeinsam Verantwortung tragen. Beiräte auf Kommunalebene.

Ein Text von Katja Grawinkel-Claassen

Wenn man nachschlägt, was ein Beirat ist, findet man zunächst einmal viele Dinge, die ein Beirat nicht ist. Ein Beirat ist keine Jury. Ein Beirat trifft keine Entscheidungen. Er hat keine Kontrolle. Man findet dann auch das Wort „Betroffene“.

Weiterlesen

Die Erweiterung der Website wurde gefördert durch das Sonderprogramm Digitale Sichtbarkeit.
Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste