Link | Honoraruntergrenze des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste
Seit 2015 gibt der Bundesverband Freie Darstellende Künste Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze für freischaffend arbeitende Akteur*innen in den freien darstellenden Künste heraus.
In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger*innengehalt in den darstellenden Künsten.
Die aktuellen Sätze:
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro
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Expert*innentext | Gemeinsam Verantwortung tragen. Beiräte auf Kommunalebene.
Ein Text von Katja Grawinkel-Claassen
Wenn man nachschlägt, was ein Beirat ist, findet man zunächst einmal viele Dinge, die ein Beirat nicht ist. Ein Beirat ist keine Jury. Ein Beirat trifft keine Entscheidungen. Er hat keine Kontrolle. Man findet dann auch das Wort „Betroffene“.
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